AGBs

AGBs


Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.


1) Allgemeines

Für Geschäfts- und Privatkunden

1.1 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend "AGB" genannt, gelten für die von Hauser Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliches Einverständnis für alle weiteren damit zusammenhängenden Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich getroffen werden.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB an und bestätigt damit, diese gelesen und verstanden zu haben.

1.3 Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

1.4 "Licht­bilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen. (Daten auf CD, Fach­abzüge usw.)


2) Bildrechte

Für Geschäfts- und Privatkunden

2.1 Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.

2.2 Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.

2.3 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.

2.4 Die Negative, bzw. Originaldaten/Rawdaten verbleiben beim Fotografen.

2.5 Der Fotograf kann die im Auftrag produzierten Bilder zur Eigenwerbung uneingeschränkt nutzen. Dies gilt nur für die Produktfotografie. People Shootings betreffen diese Regelung nicht.

Für Geschäftskunden

2.6 Die Nutzungsrechte des Bildmaterials des Auftraggebers können vertraglich festgehalten werden. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die kommerzielle Verwendung des Lizenzmaterials in Social Media und allen bekannten und unbekannten Online Präsenzen und Online Medien gestattet. Nutzungsrechte für Print sind beim Fotografen gesondert zu lizenzieren bzw. erwerben. 

2.7 Der Fotograf kann bei der Veröffentlichung durch den Auftraggeber genannt werden, dies ist jedoch nicht zwingend notwendig. 

Für Privatkunden

2.8 Der Auftraggeber erhält für die entstandenen Aufnahmen das private Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Eine Vervielfältigung und der Druck im Rahmen von unentgeltlichen Danksagungskarten oder unentgeltlichen Andenken, Alben für Familie und Freunde ist gestattet.

2.9 Auch die Verwendung in Sozialen Medien z. B. Facebook oder Instagram ist ebenfalls gestattet. Hier ist in jedem Fall der Fotograf als Urheber zu kennzeichnen. Eine kommerzielle Nutzung ist nur nach Rücksprache und Zustimmung durch die Fotografin zulässig. Für eine kommerzielle Nutzung fallen weitere Lizenzgebühren an.

2.10 Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen! Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtig den Fotografen zum Schadenersatz.


3) Terminbuchung und -absagen

Für Privatkunden

3.1 Bei Buchung ist der Grundpreis für das Fotoshooting per Vorauskasse zu zahlen und als Terminreservierungsgebühr zu verstehen. Im Grundpreis sind noch keine Downloads, Prints oder Fotoprodukte enthalten, diese werden separat berechnet. Wird das Shooting abgesagt, so ist der Fotograf dazu berechtigt den bereits bezahlten Grundpreis einzubehalten.

3.2 Erst nach Zahlungseingang des Grundpreises wird der Termin verbindlich gebucht. Hauser Fotografie ist nach 7 Tagen ohne Eingang der Reservierungsgebühr nicht verpflichtet den Termin weiter freizuhalten.

3.3 Hauser Fotografie ist dazu berechtigt das Shooting ohne Angaben von Gründen jederzeit abzusagen. Sollte es zu einer Absage seitens des Fotografen kommen, wird dem Kunden 100% der bereits bezahlten Zahlungen zurückerstattet.

3.4 Ein Verspätetes Erscheinen zum Shooting wird von der Zeit des Shooting abgezogen. In diesem Fall muss der gebuchte Paketpreis vollständig beglichen werden, auch wenn nicht alle Kulissen oder Kleider zum Einsatz kommen. 3.5 Bei Verspätung ohne Mitteilung ab 30 Minuten gilt dies als "Nicht erscheinen zum Fotoshooting Termin" und ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des gebuchten Paketpreises / Grundpreises wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

3.6 Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, wie auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von unvorhersehbaren Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es vor dem vereinbarten Termin zu einem Ausfall kommen, bemüht sich die Fotografin darum, einen Ersatztermin zu organisieren. Eine Garantie darauf besteht jedoch nicht.

3.7 Stornierung eines Cakesmash Shootings am Vortag: Kosten für die Erstellung der Ballongirlande (Materialpreis und Arbeitsstunden) müssen bei Stornierung in voller Höhe bezahlt werden. Die Kosten belaufen sich hierbei auf 60€ (Materialkosten und Stundenlohn).

3.8 Eine Terminverschiebung bis zu 14 Tage vor dem Termin kann angefragt werden. Jedoch ist der Fotograf nicht dazu verpflichtet einen neuen Termin anzubieten.

3.9 Bei einer Terminabsage durch den Auftraggeber/Kunde bis zu 14 Tage vor dem Termin ohne wichtigen Grund (Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen), ist der Fotograf dazu berechtigt 100% der bereits bezahlten Leistungen einzubehalten.

3.10 Eine Terminabsage durch den Auftraggeber/Kunde von mind. 14 Tagen vor Shooting ist möglich. In dem Fall ist der Fotograf dazu berechtigt dem Kunden 50€ für den entstanden Verwaltungs- und Korrespondenzaufwand in Rechnung zu stellen. Von bisher geleisteten Zahlungen (Grundpreis) werden diese 50€ abgezogen und der Restbetrag der Rückforderung dem Kunden erstattet.

3.11 Bei einer Terminabsage oder -verschiebung seitens des Kunden aufgrund von Krankheit ist der Fotograf dazu berechtigt ein entsprechendes Attest / Beweis einzufordern. Hierbei ist das Shooting zu einem beiderseitig nächstmöglichen Termin nachzuholen. Wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach seiner Absage einen Ersatztermin bucht, ist der Fotograf nicht dazu verpflichtet, einen Ersatz Termin anzubieten.


4) Zum Shooting

Für Privatkunden

4.1 Bei Shootings mit Kindern ist der Fotograf nicht für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Der Fotograf wird sein Möglichstes versuchen, um schöne Erinnerungen entstehen zu lassen. Sollte dies aufgrund der „Launen“ des Kindes nicht möglich sein, so gibt es keinen Ersatztermin.

Für Geschäftskunden

4.2 Sollte der Kunde auf dem Bild ein Produkt wünschen, ist dieser verantwortlich für den Versand und Kosten.

4.3 Der Kunde erhält nach Auftragsabschluss einen Fragenkatalog. Hier können alle Wünsche/Vorstellungen zum Projekt genau vom Kunden angegebene werden. Alle dort nicht abgegeben Informationen werden dem Fotografen und seiner "künstlerischen Freiheit" überlassen. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

4.4 Produkte können nach Auftragsabschluss auf Wunsch gerne an den Kunden zurück geschickt werden. Dies muss der Kunde dem Fotografen im Vorfeld mitteilen. Die Kosten für den Rückversand übernimmt der Kunde.


5) Honorare / Kosten für Bildmaterial

Für Geschäfts- und Privatkunden

5.1 Es gelten die aktuellen Preise, welche von Hauser Fotografie zum Zeitpunkt der Buchung verschickt wurden.

5.2 Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen und Fälle an ein Inkassounternehmen abzugeben.

5.3 Bis zur voll­ständi­gen Bezahlung des Kauf­preises bleiben die geliefer­ten Licht­bilder Eigen­tum und in den Hän­den des Fotografen.

5.4 Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5.5 Bereits heruntergeladene Bilddateien sind von Reklamationen ausgeschlossen!

Für Geschäftskunden

5.6 Auf Wunsch des Fotografen kann das Honorar vom Kunden auch in Vorauskasse verlangt werden. Sollte die Bildauswahl vom Kunden auf dem Onlineportal nicht binnen 14 Tage nach Hochladen der unbearbeiteten Bilder geschehen, wird der Fotograf dem Kunden den vollen Shootingpreis des gebuchten Paketes in Rechnung stellen.

5.7 Kosten für Lebensmittel und Fahrtkosten zum Einkaufen sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen. Der Fotograf stellt seine Deko (dies betrifft nicht die Lebensmittel, sondern Hintergrund und Geschirr) für das Fotoshooting kostenlos zur Verfügung. Sollte der Auftraggeber bei einem Auftrag bestimmte Deko wünschen, welche der Fotograf nicht besitzt, hat dieser ebenso die Kosten hierfür zu Tragen. Die Beschaffung und Kosten dafür können vom Fotografen mit dem Auftraggeber auf Wunsch im Vorfeld abgesprochen.

Für Privatkunden

5.8 Wurde dem Kunden ein kostenloses Bild für die Veröffentlichung von Bildern eingeräumt, kann der Kunde dem Fotografen das Recht der Veröffentlichung von Fotos entziehen. Dies verursacht jedoch Kosten, wie z.B.: das Entfernen der Bilder auf digitalen Medien und Produktionskosten für Prints. Die Kosten belaufen sich in jedem Falle mindestens auf 100€, diese Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.


6) Lieferzeiten und Reklamation

Für Geschäfts- und Privatkunden

6.1 Der Fotograf versichert, die fertig bearbeiteten Fotos innerhalb von max. vier Wochen nach dem Shooting fertig zu liefern.

6.2 Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG.

6.3 Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.4 Sämtliche Arbeiten werden von dem Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

6.5 Nach Sichtung und Bearbeitung der entstandenen Bilder wird dem Auftraggeber eine Online-Galerie zur Verfügung gestellt, aus welcher er sich die gewünschten Bilder aussuchen kann. Es ist weder gestattet die unbearbeiteten Bilder aus der Online-Galerie zu kopieren, noch Screenshots zu erstellen und diese zu verwenden/verbreiten/veröffentlichen.

6.6 Durch ein erneutes Online Schalten der Galerie nach 7 Tagen (auf Wunsch des Auftraggebers), wird eine Gebühr von 30 Euro verrechnet. Diese Online Schaltung gilt für weitere 2 Wochen.

6.7 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6.8 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Fotoproduktion Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten in Höhe von 80€ die Stunde zu tragen.

6.9 Der Fotograf kann vom Auftrag jederzeit zurücktreten.


7) Bild­bear­beitung

Für Geschäfts- und Privatkunden

7.1 Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bear­beitet werden.

7.2 Eine vom Kunden angebrachte Bear­beitung (z. B. Filter) an den Licht­bildern des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung ist zu unterlassen. Dies betrifft nicht das Zuschneiden von Bildmaterial.

7.3 In den aufgelisteten Paketpreisen sind ausschließlich digitale Dateien enthalten. Unbearbeitete Dateien sind standardmäßig nicht im Preis enthalten.

Für Privatkunden

7.3 Die unten aufgeführten Beispiel überschreiten den Leistungsumfang der Bildbearbeitung durch den Fotografen. Diese werden nicht korrigiert:

  • Make-Up Fehler: Alle kosmetischen Vorkehrungen die der Kunde selbst zu verantworten hat: falsch aufgeklebte Wimpern, krause oder abstehende Haare, falsch sitzende Haare, MakeUp-Fehler, fehlender Lippenstift, Macken im Nagellack
  • Textilien: Nicht gebügelte Kleidungsstücke, Bhs die zu eng/groß sind, BHs mit Trägern, wenn das Kleid offen ist


8) Veröffentlichungsfreigabe

Für Privatkunden

8.1 Die Fotografin veröffentlicht bei Minderjährigen kein Bildmaterial ohne Einverständnis der Eltern / Erziehungsberechtigten.

8.2 Der Kunde erhält bei Erlaubnis zur Veröffentlichung ein Bild zusätzlich zum gebuchten Paket, das von dem Kunden ausgewählt wird.

8.3 Bei Erlaubnis zur Veröffentlichung von Bildern erklärt sich der Kunde damit einverstanden dass:

  • Bilder auf sozialen Kanälen wie Webseite, Facebook und Instagram veröffentlicht werden dürfen.
  • Mit den Bilddateien Leinwände und sonstige Fotodrucke erstellt werden und im Studio von Hauser Fotografie aufgehangen werden dürfen.
  • Visitenkarten und Flyer und sonstiges Werbematerial mit dem Bildmaterial gedruckt werden dürfen.

8.4 Hat der Auftraggeber der Veröffentlichung der Lichtbilder zugestimmt und hierbei einen Rabatt auf den Shootingpreis oder weitere Bilder erhalten und widerruft die Veröffentlichungserlaubnis im Nachgang, ist der Fotograf berechtigt neben der Rückzahlung des Rabatts weitere Kosten wie z.B. Neudruck von Printmedien wie Visitenkarten, Flyer etc. sowie die Kosten für die Löschung der Lichtbilder in Rechnung zu stellen. Bereits in Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausgeschlossen. 


9) Bild Aufbewahrung

Für Geschäfts- und Privatkunden

9.1 Der Fotograf ver­wahrt die bearbeiten Bilder sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm auf­be­wahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.


10) Gutscheine

Für Privatkunden

10.1 Pro Shooting/Termin kann nur ein Gutschein pro Kunde eingelöst werden

10.2 Gutscheine können nur angerechnet werden, wenn diese spätestens zum Shooting in Original mitgebracht werden. Aus organisatorischen Gründen können keine Gutscheine nach Rechnungssendung mehr berücksichtigt werden.

10.3 Gutscheine können nicht mit anderen Rabattaktionen oder Gutscheinen kombiniert werden.

10.4 Eine Barauszahlung des Gutscheines ist nicht möglich. Diese sind nur in voller Höhe einzulösen.

10.5 Geschenkgutscheine sind erst nach vollständiger Zahlung gültig.

10.6 Bei Verlust eines Gutscheins durch den Kunden ist kein Ersatz möglich und der Gutschein verfällt.


11) Schlussbestimmungen

Für Geschäfts- und Privatkunden

11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist.

11.2 Die Unwirksamkeit einer der Punkte stellt die anderen Punkte nicht in Frage (Salvatorische Klausel).

11.3 Durch die Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber diesen ABGs zu.

11.4 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

11.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

11.6 Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die- ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

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